Lizenzbedingungen

Lizenzbedingungen für Smart Templates
Fassung 1.0, Stand 25.10.2026

Diese Bedingungen regeln Nutzung, Preise, Wartung und Support von Smart Templates gegenüber Geschäftskunden. Sie sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters und zugleich der Lizenzvertrag.

Anbieter: Smart Functions, Inhaber Lukas Richter
Albert-Schweitzer-Straße 5, 26169 Friesoythe, Deutschland
E-Mail: lukas.richter@smart-templates.eu
USt-IdNr.: DE464627216

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Lizenzbedingungen gelten für alle Verträge über die Software »Smart Templates« zwischen Lukas Richter, Smart Functions, Albert-Schweitzer-Straße 5, 26169 Friesoythe (»Anbieter«), und dem Kunden: für die Testphase, das Abo, den Kauf, den Wartungsvertrag und den Support.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern schließt der Anbieter keine Verträge; ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht deshalb nicht. Bei der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er zu diesem Kreis gehört.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Die Darstellung der Software auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Der Kunde bestellt in der App »Smart Templates« unter »Lizenz & Updates«; bezahlt wird über den Zahlungsdienstleister Stripe, auf dessen Bezahlseite der Kunde Produkt, Preis und Laufzeit sieht und diese Bedingungen bestätigt. Auf Wunsch erstellt der Anbieter vorher ein Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigt oder den Lizenzschlüssel bereitstellt.

§ 2 Begriffe

§ 3 Nutzungsrecht

(1) Der Kunde erhält das einfache Recht, die Software in allen Umgebungen seines Tenants zu nutzen: Produktion, Test und Entwicklung. Beim Abo gilt das Recht für die Laufzeit, beim Kauf zeitlich unbegrenzt, in der Testphase für deren Dauer.

(2) Die Zahl der Benutzer, Vorlagen und erzeugten Dokumente ist nicht begrenzt. Für jeden weiteren Tenant ist eine eigene Lizenz nötig.

(3) Der Kunde darf die Software für eigene Geschäftszwecke nutzen und für die mit ihm verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG), soweit diese im selben Tenant arbeiten. Dienstleister, die für den Kunden in seinem Tenant tätig sind, etwa bei der Einrichtung, dürfen die Software für ihn nutzen. Erzeugte Dokumente darf der Kunde an jeden Empfänger senden.

(4) Nicht erlaubt ist, die Software zu vermieten, unterzulizenzieren, Dritten als Dienst bereitzustellen oder ohne weitere Lizenz in einem anderen Tenant zu installieren. Ebenso wenig darf der Kunde Lizenzprüfungen umgehen, Lizenzschlüssel verändern oder in einem anderen Tenant verwenden oder Urheber- und Markenvermerke entfernen. Dekompilieren ist nur im Rahmen von § 69e UrhG erlaubt.

(5) Eine Kauflizenz darf der Kunde an einen Dritten weitergeben, wenn er sie vollständig weitergibt, die eigene Nutzung aufgibt und dem Anbieter den neuen Inhaber und dessen Tenant in Textform nennt. Der Anbieter bindet die Lizenz dann an diesen Tenant; für den neuen Inhaber gelten diese Bedingungen. Ein Abo ist nicht übertragbar.

(6) Zieht der Kunde in einen neuen Tenant um, überträgt der Anbieter die Lizenz auf Anfrage einmal kostenlos. Die Nutzung im bisherigen Tenant endet dann; dessen Lizenzschlüssel gilt nicht mehr.

(7) Vorlagen, Bilder und Schriften, die der Kunde anlegt oder hochlädt, und alle erzeugten Dokumente stehen dem Kunden zu; der Anbieter erwirbt daran keine Rechte. Für hochgeladene Logos und Schriften stellt der Kunde sicher, dass er die nötigen Rechte besitzt.

(8) Alle übrigen Rechte an der Software bleiben beim Anbieter.

§ 4 Lizenzarten, Preise und Zahlung

(1) Der Kunde wählt zwischen zwei Lizenzarten, jeweils je Tenant:

(2) Zur Kauflizenz kann der Kunde einen Wartungsvertrag mit einer Vergütung je Jahr abschließen, gleich beim Kauf oder später (§ 5 Abs. 2). Ohne Wartung darf er die Software weiter nutzen, erhält aber keine Updates und keinen Support mehr (§ 8 Abs. 5).

(3) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der Preis, der bei der Bestellung auf der Seite »Lizenz & Updates« und auf der Bezahlseite angezeigt wird, oder der Preis im Angebot; die aktuellen Preise stehen auch auf der Website. Bei Unternehmern in einem anderen Mitgliedstaat der EU mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird nach den gesetzlichen Vorschriften ohne deutsche Umsatzsteuer abgerechnet (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers).

(4) Der Kunde zahlt über Stripe mit den Zahlungsarten, die die Bezahlseite anbietet, etwa Karte oder SEPA-Lastschrift, und auf Anfrage auf Rechnung. Der Kauf wird mit der Bestellung berechnet. Abo und Wartungsvertrag werden jährlich im Voraus berechnet und zu Beginn jedes Vertragsjahres eingezogen oder in Rechnung gestellt; ein beim Kauf gewählter Wartungsvertrag erst ab dem zweiten Jahr. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen, soweit die Rechnung kein anderes Zahlungsziel nennt. Der Kunde ist einverstanden, Rechnungen als PDF per E-Mail zu erhalten. Der Anbieter schickt sie an die Rechnungs-E-Mail des Kunden.

(5) Der Preis für Abo und Wartungsvertrag bleibt unverändert, solange der jeweilige Vertrag ununterbrochen läuft. Schließt der Kunde den Wartungsvertrag beim Kauf oder bis zum Ende der ersten zwölf Monate ab, gilt dafür der Wartungspreis vom Tag des Kaufs; schließt er ihn später ab, gilt der dann gültige Preis. Endet ein Abo oder ein Wartungsvertrag und schließt der Kunde später erneut ab, gilt ebenfalls der dann gültige Preis. Neue Preise gelten nur für neue Verträge.

(6) Wird die Zahlung bei Abschluss eines Abos oder eines Kaufs erst später bestätigt, etwa bei einer SEPA-Lastschrift oder bei Zahlung auf Rechnung, kann der Kunde die Software bis zum Zahlungseingang mit einem vorläufigen Lizenzschlüssel nutzen. Geht die Zahlung ein, erhält er den regulären Lizenzschlüssel; geht sie nicht ein, endet der vorläufige Lizenzschlüssel von selbst.

(7) Ist die Vergütung für ein neues Vertragsjahr des Abos bei Beginn des Vertragsjahres nicht bezahlt, etwa weil der Einzug fehlgeschlagen oder die Zahlung noch in Bearbeitung ist, erzeugt die Software mit einem Übergangsschlüssel weiter Dokumente, und der Anbieter erinnert den Kunden per E-Mail an seine Rechnungs-E-Mail. Ist die Vergütung 21 Tage nach ihrer Fälligkeit noch nicht eingegangen, bei Einzug per Karte oder Lastschrift also 21 Tage nach Beginn des neuen Vertragsjahres, erzeugt die Software keine Dokumente mehr, bis die Zahlung eingeht; danach arbeitet sie ohne weiteres Zutun wieder. Vorlagen und Daten bleiben erhalten. Der Anbieter kann diese Frist im Einzelfall verlängern. Der Anspruch auf die Vergütung bleibt unberührt. Ist die Vergütung für den Wartungsvertrag nicht eingegangen, erhält der Kunde bis zur Zahlung keine neuen Fassungen; die Kauflizenz bleibt unberührt.

(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht hat er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertrag.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Abo läuft zunächst zwölf Monate ab Vertragsschluss. Danach verlängert es sich jeweils um weitere zwölf Monate. Der Kunde kann jederzeit zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen, der Anbieter mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit.

(2) Beim Kauf ist die Wartung für die ersten zwölf Monate enthalten. Danach läuft sie nur mit einem Wartungsvertrag weiter. Den kann der Kunde gleich beim Kauf oder später abschließen. Der Wartungsvertrag beginnt mit dem Ende der ersten zwölf Monate, bei späterem Abschluss mit dem Abschluss. Er läuft zwölf Monate und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate; für die Kündigung gelten die Fristen aus Absatz 1. Kündigt der Kunde einen beim Kauf gewählten Wartungsvertrag vor dem Ende der ersten zwölf Monate, wird nichts berechnet. Die Kauflizenz selbst bleibt davon unberührt.

(3) Schließt der Kunde den Wartungsvertrag erst nach dem Ende der ersten zwölf Monate ab oder nimmt er die Wartung nach einer Kündigung wieder auf, kann der Anbieter die Zeit ohne Wartung nachberechnen, höchstens zwei Jahre und höchstens zum dann gültigen Preis des Wartungsvertrags. Eine Nachberechnung nennt der Anbieter vor dem Abschluss; nennt er sie nicht, entfällt sie.

(4) Kündigungen sind in Textform möglich, zum Beispiel per E-Mail, oder im Kundenportal von Stripe, das die Seite »Lizenz & Updates« öffnet.

(5) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für den Anbieter liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als 30 Tage mit einer Zahlung im Verzug ist oder die Software entgegen § 3 nutzt. Nutzt der Kunde die Software entgegen § 3, kann der Anbieter außerdem die Ausgabe neuer Lizenzschlüssel einstellen.

(6) Endet das Abo, endet das Nutzungsrecht, und die Software erzeugt keine Dokumente mehr. Aus technischen Gründen gilt der Lizenzschlüssel bis zu sieben Tage über das Laufzeitende hinaus; daraus entsteht kein Anspruch auf eine längere Nutzung. Vorlagen und Einstellungen bleiben in den Umgebungen des Kunden erhalten; schließt er wieder ein Abo ab oder kauft er, arbeitet die Software mit ihnen weiter. Entfernt der Kunde die Software, entfernt Dynamics auch die Vorlagen; der Kunde kann sie vorher über »Exportieren« sichern. Bereits erzeugte Dokumente sind davon nicht betroffen.

(7) Der Kunde kann jederzeit vom Abo auf den Kauf umsteigen. Das Abo endet dann sofort, und die Vergütung für die nicht verbrauchte Laufzeit wird anteilig auf den Kaufpreis angerechnet. Den Betrag zeigt der Anbieter vor der Bezahlung an.

(8) Gezahlte Jahresvergütungen für Abo und Wartungsvertrag werden nicht anteilig erstattet. Endet ein solcher Vertrag vor dem Ende eines bezahlten Vertragsjahres aus einem Grund, den der Kunde nicht zu vertreten hat, erstattet der Anbieter die Vergütung für die restliche Laufzeit anteilig; für den Umstieg auf den Kauf gilt Absatz 7.

§ 6 Testphase

(1) Auf Anfrage stellt der Anbieter die Software kostenlos zum Testen bereit. Sie enthält alle Funktionen. Die Testphase beginnt, wenn im Tenant des Kunden zum ersten Mal der Designer geöffnet wird. Sie dauert 30 Tage, gilt für alle Umgebungen des Tenants und steht jedem Tenant einmal zu. Danach erzeugt die Software keine Dokumente mehr; Designer, Vorlagen und Einstellungen bleiben erhalten. Der Kunde muss nichts kündigen, und es entstehen keine Kosten.

(2) Die Testphase dient dazu, die Software zu prüfen. Für den Produktivbetrieb ist sie nicht bestimmt.

(3) Für die Testphase haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des § 12 Abs. 1. Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, es sei denn, der Anbieter hat einen Mangel arglistig verschwiegen. Auf Support, auf die Erreichbarkeit des Lizenzdienstes und auf eine Verlängerung der Testphase besteht kein Anspruch; Hinweise auf Fehler nimmt der Anbieter gern entgegen.

(4) Schließt der Kunde während oder nach der Testphase ein Abo ab oder kauft er, arbeitet die Software mit den Vorlagen aus der Testphase weiter. Ein Abschluss während der Testphase beendet sie; die Laufzeit des Abos bzw. die zwölf Monate Wartung beim Kauf beginnen mit dem Abschluss.

§ 7 Bereitstellung, Lizenzprüfung und Betrieb

(1) Der Anbieter stellt die Software als Lösungspaket für Dynamics 365 bereit, zum Herunterladen oder per E-Mail. Der Kunde importiert es selbst in seine Umgebungen; das Handbuch beschreibt die Schritte.

(2) Die Software erzeugt alle Dokumente in den Dynamics-Umgebungen des Kunden. Vor jedem Dokument prüft sie den gespeicherten Lizenzschlüssel; diese Prüfung braucht keine Verbindung nach außen. Ohne gültigen Lizenzschlüssel erzeugt die Software keine Dokumente: kein PDF, keine E-Rechnung, keinen E-Mail-Versand und keine Voll-Vorschau, auch nicht über Buttons oder Power Automate. Der Designer bleibt bedienbar; Vorlagen und Einstellungen bleiben erhalten.

(3) Für Lizenzen und Updates betreibt der Anbieter einen Lizenzdienst. Die Software verbindet sich mit ihm, wenn jemand den Designer oder die Seite »Lizenz & Updates« öffnet, wenn der Kunde bestellt, wenn ein neuer Lizenzschlüssel fällig ist und wenn ohne neuen Lizenzschlüssel kein Dokument entstehen könnte. Dabei übermittelt sie nur diese Angaben: die Kennungen von Tenant und Umgebung, die installierte Fassung, die Sprache des Benutzers, den Anlass, die Nummer des gespeicherten Lizenzschlüssels, ob der angemeldete Benutzer Lösungen installieren darf (nur ja oder nein), einen Zufallswert, der die Antwort an die Anfrage bindet, und beim Bestellen das gewählte Produkt. Dokumente, Vorlagen und Geschäftsdaten werden nicht übertragen; der Anbieter zählt weder Dokumente noch Benutzer und hat keinen Zugriff auf die Umgebungen oder Daten des Kunden. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

(4) Solange ein gültiger Lizenzschlüssel gespeichert ist, erzeugt die Software Dokumente, auch wenn der Lizenzdienst nicht erreichbar ist. Eine bestimmte Verfügbarkeit des Lizenzdienstes schuldet der Anbieter nicht; ist er gestört, stellt der Anbieter einen benötigten Lizenzschlüssel auf Anfrage per E-Mail aus. Der Kunde kann den automatischen Abgleich auf der Seite »Lizenz & Updates« abschalten. Den Lizenzschlüssel fügt er dann dort von Hand ein; er erhält ihn vom Anbieter per E-Mail.

(5) Ein Lizenzschlüssel gilt

(6) Der Lizenzdienst beantwortet Anfragen zu einer Tenant-ID ohne Anmeldung, damit jede Umgebung ihren Lizenzschlüssel ohne Zutun erhält. Wer eine Tenant-ID kennt, kann deshalb Lizenzart und Laufzeit- bzw. Wartungsende abfragen, aber keine Namen, Preise oder Zahlungsdaten.

(7) Voraussetzung ist eine Umgebung mit Dynamics 365 Customer Engagement oder Dataverse in der Cloud samt den nötigen Microsoft-Lizenzen und dem Recht, Lösungen zu importieren; eine Installation auf eigenen Servern (On-Premises) wird nicht unterstützt. Die Microsoft-Lizenzen beschafft der Kunde selbst; sie sind nicht Teil dieses Vertrags. Die genauen Voraussetzungen nennt das Handbuch.

(8) Einzelne Funktionen arbeiten mit Diensten von Microsoft zusammen, etwa Microsoft 365 Copilot oder Power Automate, oder mit einem KI-Dienst nach Wahl des Kunden. Für diese Dienste gelten die Bedingungen ihres jeweiligen Anbieters; der Anbieter von Smart Templates schuldet sie nicht.

(9) Stellt der Anbieter den Lizenzdienst endgültig ein, ohne dass ein Nachfolger ihn fortführt, erhalten Kunden mit Kauflizenz oder laufendem, bezahltem Abo vorher einen unbefristeten Lizenzschlüssel für die letzte Fassung, die sie nutzen dürfen; dieser Lizenzschlüssel braucht den Lizenzdienst nicht mehr. Der Anbieter kündigt die Einstellung rechtzeitig vorher per E-Mail an die Rechnungs-E-Mail an.

§ 8 Updates und Wartung

(1) Während der Wartung, also während des Abos, beim Kauf in den ersten zwölf Monaten und während eines Wartungsvertrags, erhält der Kunde alle Updates, die der Anbieter allgemein veröffentlicht, und Support nach § 9.

(2) Updates beheben Fehler, halten die Software mit der Microsoft-Plattform verträglich und bringen neue Funktionen. Was ein Update enthält, entscheidet der Anbieter. Einen Anspruch auf bestimmte neue Funktionen hat der Kunde nicht.

(3) Ändert Microsoft die Plattform so, dass die Software nicht mehr wie beschrieben arbeitet, passt der Anbieter sie während der Wartung (Absatz 1) in angemessener Frist an, soweit das technisch möglich ist.

(4) Updates spielt der Kunde selbst ein. Die Seite »Lizenz & Updates« zeigt, wenn eine neue Fassung bereitsteht. Der Anbieter empfiehlt, jedes Update zuerst in einer Test-Umgebung zu prüfen.

(5) Ohne Wartung darf der Kunde beim Kauf alle Fassungen unbefristet nutzen, die bis zum Ende seiner Wartung erschienen sind. Fassungen, die danach erscheinen, erzeugen ohne Wartungsvertrag keine Dokumente. Ob eine Fassung zu seiner Lizenz gehört, zeigt die Seite »Lizenz & Updates«; der Kunde prüft das vor dem Einspielen, denn eine eingespielte neuere Fassung lässt sich in Dynamics in der Regel nicht durch eine ältere ersetzen. Der Anbieter muss Fassungen ohne Wartung nicht mehr an Änderungen der Microsoft-Plattform anpassen.

§ 9 Support

(1) Support heißt: Der Anbieter nimmt Meldungen über Fehler der Software entgegen, prüft sie und behebt bestätigte Fehler, in der Regel mit einem Update oder einer Umgehungslösung. Anspruch auf Support besteht während der Wartung (§ 8 Abs. 1).

(2) Der Kunde meldet Fehler über das Formular »Fehler melden« auf der Website oder per E-Mail an lukas.richter@smart-templates.eu. Die Meldung sagt, was passiert ist und was zu erwarten war, wie sich der Fehler nachstellen lässt und welche Fassung installiert ist.

(3) Nicht enthalten sind Fragen zur Bedienung, das Gestalten oder Anpassen von Vorlagen, Beratung zu Datenmodell und Abläufen sowie Fehler, deren Ursache außerhalb der Software liegt. Fragen zur Bedienung beantworten das Handbuch und die Handbuch-Datei für KI-Assistenten. Solche Leistungen kann der Anbieter gesondert gegen Vergütung anbieten.

(4) Der Anbieter antwortet in angemessener Zeit. Feste Reaktions- oder Lösungszeiten sind nicht vereinbart.

(5) Support gibt es auf Deutsch und Englisch, auf Englisch nur schriftlich.

§ 10 Mängel

(1) Was die Software leisten soll, beschreibt das Handbuch in der Fassung bei Vertragsschluss. Angaben auf der Website und im Handbuch sind Beschreibungen, keine Garantien; eine Garantie übernimmt der Anbieter nur, wenn er sie ausdrücklich in Textform als Garantie bezeichnet.

(2) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform, mit den Angaben nach § 9 Abs. 2.

(3) Der Anbieter beseitigt Mängel nach seiner Wahl durch Fehlerbehebung, ein Update oder eine zumutbare Umgehungslösung. Gelingt das nicht, kann der Kunde beim Kauf den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten, beim Abo die Vergütung mindern oder außerordentlich kündigen. Schadensersatz gibt es nur nach § 12.

(4) Kein Mangel sind Abweichungen, die die Nutzung nur unerheblich beeinträchtigen, und Fehler, die auf Änderungen des Kunden an der Software, auf Bedienung entgegen dem Handbuch, auf fremder Software oder auf Störungen der Microsoft-Plattform beruhen. Auch spätere Änderungen der Microsoft-Plattform machen eine überlassene Fassung nicht mangelhaft; die Anpassung daran leistet der Anbieter während der Wartung nach § 8 Abs. 3.

(5) Beim Kauf verjähren Ansprüche wegen Mängeln in zwölf Monaten ab Lieferung. Das gilt nicht für Schadensersatz in den Fällen des § 12 Abs. 1 und nicht für arglistig verschwiegene Mängel.

(6) Beim Abo ist die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ausgeschlossen.

§ 11 Verantwortung des Kunden

(1) Für den Inhalt seiner Vorlagen und Dokumente ist der Kunde verantwortlich: Pflichtangaben auf Rechnungen und Geschäftsbriefen, Steuersätze, Beträge und die Richtigkeit seiner Daten in Dynamics.

(2) Bei der E-Rechnung prüft die Software Pflichtangaben und Summen. Diese Prüfung hilft, ersetzt aber weder die steuerliche Beratung noch die Kontrolle durch den Kunden. Ob eine E-Rechnung den Anforderungen des Empfängers und des Steuerrechts genügt, verantwortet der Kunde.

(3) Vorschläge eines KI-Assistenten prüft der Kunde, bevor er sie übernimmt. Welche Daten er einem KI-Dienst gibt, entscheidet er selbst.

(4) Der Kunde sichert seine Daten regelmäßig; Dynamics bietet dafür Sicherungen der Umgebung. Neue Vorlagen und Updates prüft er zuerst in einer Test-Umgebung.

(5) Die Microsoft-Lizenzen und -Dienste, die er für Dynamics, Copilot oder Power Automate braucht, beschafft und bezahlt der Kunde selbst.

(6) Der Kunde hält seine Rechnungs-E-Mail aktuell; an sie schickt der Anbieter Rechnungen, Erinnerungen und Nachrichten zu Lizenz und Zahlung.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und soweit er eine Garantie übernommen hat.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Das ist eine Pflicht, deren Erfüllung den Vertrag erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre, wenn der Kunde seine Daten nach § 11 Abs. 4 gesichert hätte.

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Ansprüche aus leichter Fahrlässigkeit verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde vom Schaden und vom Anbieter als Verursacher erfährt.

(5) Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 13 Bestandteile Dritter und Schutzrechte

(1) Die Software enthält Bestandteile Dritter unter freien Lizenzen oder mit Erlaubnis ihrer Herausgeber, darunter die PDF-Bibliothek PDFsharp und die QR-Code-Bibliothek von Project Nayuki (beide MIT-Lizenz), die Schrift Arimo (SIL Open Font License 1.1) sowie Schemata und Codelisten für die E-Rechnung. Die vollständige Liste mit den Lizenztexten liegt der Software als Datei THIRD-PARTY-NOTICES.txt bei, in der Lösung als Web-Ressource »st_third_party_notices.txt«. Für diese Bestandteile gehen deren Lizenzbedingungen vor.

(2) Macht ein Dritter geltend, die vertragsgemäße Nutzung der Software verletze seine Rechte, informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich in Textform und überlässt ihm, soweit möglich, die Abwehr. Der Anbieter ändert dann nach seiner Wahl die Software so, dass sie das Recht nicht mehr verletzt, oder beschafft das nötige Recht.

(3) Ist beides nicht zu zumutbaren Bedingungen möglich, können beide Seiten den Vertrag beenden. Der Anbieter erstattet beim Abo die Vergütung für die restliche Laufzeit, beim Kauf den Kaufpreis abzüglich eines Fünftels für jedes angefangene Nutzungsjahr; weist der Kunde nach, dass der Wert seiner Nutzung geringer war, wird nur dieser Wert abgezogen. Weitere Ansprüche bestehen nur nach § 12.

(4) Microsoft, Dynamics 365, Dataverse, Copilot und Power Automate sind Marken der Microsoft Corporation. Smart Templates ist ein eigenständiges Produkt und nicht mit Microsoft verbunden.

§ 14 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Die Software verarbeitet die Daten des Kunden ausschließlich in seinen Umgebungen. Datensätze, Vorlagen und erzeugte Dokumente erhält der Anbieter nicht.

(2) Der Lizenzdienst erhält nur die Angaben nach § 7 Abs. 3. Sie betreffen die Organisation des Kunden und ihre Installation, keine einzelnen Personen. Der Anbieter verarbeitet sie als eigener Verantwortlicher, um Lizenzen bereitzustellen und über Updates zu informieren. Namen, E-Mail-Adressen und IP-Adressen speichert der Lizenzdienst nicht.

(3) Für Bestellung und Zahlung verarbeiten der Anbieter und Stripe die Angaben, die der Kunde auf der Bezahlseite macht, etwa Firma, Anschrift und Rechnungs-E-Mail-Adresse. Der Anbieter tut das als eigener Verantwortlicher, um den Vertrag zu erfüllen. An die Rechnungs-E-Mail-Adresse schickt er Nachrichten zu Lizenz und Zahlung.

(4) Der Anbieter verarbeitet damit keine personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist für den Betrieb deshalb nicht nötig.

(5) Zu einer Fehlermeldung schickt der Kunde nur, was zur Prüfung nötig ist, möglichst ohne personenbezogene Daten, etwa die exportierte Vorlage mit Testdaten statt echter Datensätze. Was er anhängt, wählt er selbst; die Software schickt nichts von selbst mit. Lassen sich personenbezogene Daten nicht vermeiden oder soll der Anbieter Zugang zu einem System des Kunden erhalten, schließen beide Seiten vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

(6) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch nach Vertragsende.

(7) Für Angaben aus den Formularen der Website, etwa zur Anfrage einer Demo, einer Vorführung oder eines Angebots, gilt die Datenschutzerklärung auf der Website. Sie nennt auch die Dienstleister, die der Anbieter einsetzt.

(8) Als Referenz nennt der Anbieter den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters in Friesoythe; zuständig sind danach das Amtsgericht Cloppenburg bzw. das Landgericht Oldenburg. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.

(3) Will der Anbieter diese Bedingungen für laufende Abos oder Wartungsverträge ändern, teilt er die neue Fassung mindestens drei Monate vor dem nächsten Verlängerungstermin in Textform mit. Sie gilt ab der Verlängerung. Der Kunde kann zum Verlängerungstermin kündigen; darauf weist ihn die Mitteilung hin. Die Preisgarantie nach § 4 Abs. 5 bleibt unberührt. Für einen Kauf gilt die Fassung dieser Bedingungen bei Vertragsschluss.

(4) Was im Angebot oder in der Bestellbestätigung individuell vereinbart ist, geht diesen Bedingungen vor. Diese Bedingungen gehen dem Handbuch vor.

(5) Erklärungen zu diesem Vertrag, etwa Kündigungen und Mängelanzeigen, genügen in Textform, etwa per E-Mail.

(6) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser Bedingungen dienen der Information; maßgeblich ist die deutsche Fassung. Diese Bedingungen stehen unter smart-templates.eu/lizenzbedingungen zum Abruf, Ausdruck und Speichern bereit.

(7) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Fassung 1.0, Stand 25.10.2026

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